Unterschiedliche Anwendungsfälle erfordern unterschiedliche Formen digitaler Zentralbankwährungen (CBDC). So lautet die derzeit weithin akzeptierte Argumentation. Die Bank for International Settlements (BIS) konstatiert, dass Zentralbanken weltweit zwei Varianten verfolgen. Zum einen eine Retail-CBDC für die breite Öffentlichkeit und den täglichen Zahlungsverkehr. Zum anderen eine Wholesale-CBDC für Abwicklungen zwischen Banken und auf den Finanzmärkten.
Diese Unterscheidung findet sich in allen Umfragen und Veröffentlichungen zu digitalen Zentralbankwährungen. Auch die Finanzindustrie folgt dieser Logik in ihren Machbarkeitsstudien, Pilotprojekten und teilweise bereits in der konkreten Umsetzung. In ihrer jüngsten branchenweiten Erhebung stellte die BIS fest, dass Zentralbanken Wholesale- und Retail-CBDC in der Regel aus unterschiedlichen Gründen vorantreiben, sei es aus geldpolitischen oder aus operativen Motiven.1
Dieser zweigleisige Ansatz hat die Diskussion über CBDC bislang dominiert. Betrachtet man CBDC jedoch schlicht als öffentliches Geld, spricht einiges für einen Ansatz, der den Anwendungsfall nicht in den Mittelpunkt stellt.
Tatsächlich ergeben sich deutliche Vorteile für Zentralbanken sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn Retail- und Wholesale-CBDC in einem einheitlichen öffentlichen Währungssystem zusammengeführt werden, welches die Interoperabilität zwischen klassischen und tokenisierten Finanzökosystemen ermöglicht.




