Ende 2024 hat die Europäische Union (EU) ein neues Gesetz in Kraft gesetzt. Der sogenannte Cyber Resilience Act (CRA) soll „Verbraucher und Unternehmen schützen, die Software oder Hardware mit digitalen Elementen erwerben“.1
Zu den zentralen Zielen des CRA gehört es, die aus Sicht der EU unzureichenden Cybersicherheitsstandards bestimmter Produkte anzuheben. Auch das Problem verspäteter oder fehlender Sicherheitsupdates soll angegangen werden. Entscheidend ist, dass mit dem CRA anerkannt wird, dass es für Verbraucher und auch für viele Unternehmen schwierig ist zu beurteilen, ob ein Produkt ihren Anforderungen an Cybersicherheit tatsächlich genügt.
Die neuen Regeln sollen es Endnutzern und -nutzerinnen erleichtern, Hardware und Software zu finden und einzusetzen, die über angemessene Sicherheitsfunktionen verfügen. Anders gesagt: Produkte sollen als „cyberresilient“ erkennbar werden. Ziel ist ein höheres Niveau an Cybersicherheit in der gesamten EU und im digitalen Binnenmarkt, einschließlich der Sicherheit von Cloud-Infrastrukturen.
Für Endnutzerinnen und Endutzer klingt das zunächst positiv. Für Unternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, die unter den CRA fallen, bringt die Verordnung jedoch erhebliche Herausforderungen mit sich. Ab dem 11. September 2026 müssen betroffene Organisationen mit dem Reporting beginnen. Spätestens zum 11. Dezember 2027 müssen sämtliche Vorgaben erfüllt sein.
Wer die Regeln nicht einhält, riskiert Verwarnungen oder finanzielle Sanktionen. Im schlimmsten Fall wird die CE-Kennzeichnung verweigert. Ohne dieses Zeichen dürfen bestimmte Produktkategorien in der EU nicht verkauft werden. Fehlt die Zertifizierung, kann das die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Auch wenn das Jahresende 2027 noch weit entfernt scheint: Ohne rechtzeitige Vorbereitung vergeht die Zeit schnell.





