Zunächst die Hintergrundgeschichte
Wie so oft heutzutage dreht sich alles um eine Deadline – oder wie in diesem Fall sogar um zwei.
Zunächst ein Blick zurück: Die Europäische Union hat erkannt, dass die bestehende Regulierung zu digitalen IDs für ihre Mitgliedsstaaten eine Aktualisierung benötigt. Die bisherige Verordnung stammte aus dem Jahr 2014. Klar ist: Zeiten, Technologien und Bedrohungen haben sich verändert.¹
Diese Regulierung, bekannt als eIDAS, wurde in der EU diskutiert und als eIDAS 2.0 – European Digital Identity Regulation (Verordnung (EU) 2024/1183) – im Mai 2024 neu aufgelegt.²
Ihr Auftrag ist klar: „Von Regierungen in der EU bereitgestellte Systeme zur digitalen Identifikation vor der Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0) hatten mehrere Mängel: Sie waren nicht für die gesamte Bevölkerung verfügbar, oft auf Online-Verwaltungsleistungen beschränkt und erlaubten keinen nahtlosen, grenzüberschreitenden Zugang.“³ Mit eIDAS 2.0 sollen diese Probleme durch die European Digital Identity Wallet, kurz EUDIW, für den öffentlichen und privaten Sektor gelöst werden.
Diese Wallets bieten eine sichere, private Möglichkeit der Identifizierung: Bürgerinnen und Bürger können ungehindert in der gesamten EU ihre Identität nachweisen „und wichtige Dokumente sicher speichern, teilen und digital unterzeichnen“.⁴ Beispiele dafür sind die Einschreibung an Universitäten anderer EU-Länder oder die Eröffnung eines Bankkontos, ohne physische Dokumente vorlegen zu müssen.
Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten müssen ihren Bürgerinnen und Bürgern nun bis spätestens Ende 2026 mindestens eine digitale Identitätswallet zur Verfügung stellen, die die persönlichen Identifikationsdaten beinhaltet.5 Außerdem müssen sogenannte Relying Parties (vertrauenswürdige Beteiligte) in Sektoren, die von der EU als kritisch eingestuft werden – z. B. Banken, Gesundheitswesen, Bildung und Telekommunikation –, diese Wallets ab Ende 2027 akzeptieren.⁶
Als Relying Party bezeichnet man eine Einrichtung, die sich auf die Daten in der Wallet „verlässt“, um eine Identifikation der Nutzerin oder des Nutzers für einen bestimmten Service durchzuführen, wie zum Beispiel Banken. Einfach ausgedrückt: Jede Organisation in einem Bereich, für den laut EU-Vorschrift eine starke Kundenauthentifizierung (SCA) vorgeschrieben ist, muss diese Wallets als Nachweis akzeptieren können. Zu bedenken ist, dass es mindestens 27 Wallets geben wird, wahrscheinlich sogar mehr, da auch private Anbieter zertifizierte EUDIW anbieten könnten. Das bedeutet einen hohen Planungs- und Implementierungsaufwand, der vor Ablauf der Frist bewältigt werden muss.





