Seit 2018 die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (PSD2) in Kraft trat, nimmt der „Open Banking“-Trend immer mehr Fahrt auf.
Bei der ersten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive; PSD) ging es noch darum, einen gemeinsamen europäischen Zahlungsdienst für das Bankwesen zu schaffen. PSD2 hingegen führt neue Kundenrechte in Bezug auf Aufschläge, Währungsumrechnung und Beschwerdemanagement sowie zusätzliche Authentifizierungsmaßnahmen für Zahlungen ein.
Auch wenn die Folgen der PSD2 sich noch nicht in Gänze in der Realität widerspiegeln, müssen die Banken sich an die neuen Gegebenheiten anpassen. Durch die Einführung von Biometrietechnologie für eine sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung können sie sich weiterhin einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.